Nachschlag Deutsche Flugsicherung
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Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist entsprechend Artikel 87d des Grundgesetzes eine bundeseigene Verwaltung, die in der Form einer GmbH organisiert ist. Sie befindet sich komplett im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten wird.

Aufgaben


Die DFS ist vom BMVBS durch Rechtsverordnung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen. Diese Aufgaben, die einen Sonderpolizeicharakter haben und im Luftverkehrsgesetz definiert sind (§ 27c LuftVG), umfassen insbesondere folgende Aufgaben:

* die Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs in Deutschland,
* die Errichtung und Inbetriebhaltung von technischen Einrichtungen und Funknavigationsanlagen,
* die Planung und Erprobung von Verfahren und Einrichtungen für die Flugsicherung,
* Stellungnahmen gemäß LuftVG 31 Abs. 3 anzufertigen,
* Überwachung und Pflege aller Hindernisse in Bauschutzbereichen sowie bei Höhen über 100 m GND,
* die Sammlung und Bekanntgabe der Luftfahrtinformationen und -karten,
* die überörtliche militärische Flugsicherung in Deutschland.

Die Flugverkehrskontrolle wird erbracht als Flugplatzkontrolle, Anflugkontrolle und Bezirkskontrolle.

Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich seit April 2002 in Langen (Hessen) und damit ganz in der Nähe des größten deutschen Flughafens, des Rhein-Main-Flughafens. Die DFS betreibt hier zur Ausbildung von Fluglotsen und verwandten Berufen eine eigene Flugsicherungsakademie. Außerdem ist hier eine Außenstelle des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr vertreten, mit dem die DFS eng zusammenarbeitet.

Geschichte


Die DFS ging aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Die BFS wurde 1953 gegründet und zum 1. Januar 1993 in eine privatrechtliche Organisationsform (GmbH), die DFS überführt, die als ein Erfolg bewertet wird: die Verspätungen im Luftverkehr, die in der zweiten Hälfte der 80er Jahre die Bundesregierung und das Parlament veranlasst hatten, die Organisationsprivatisierung der Flugsicherung zu betreiben, sind drastisch zurückgegangen. Dieser Erfolg ist insbesondere durch folgende Änderungen bewirkt worden:

* die Fluglotsen werden außerhalb der Laufbahn des öffentlichen Dienstes eingestellt und bezahlt;
* durch die Integration der überörtlichen militärischen Flugsicherung in die zivile Flugsicherung standen kurzfristig ausgebildete Fluglotsen für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs zur Verfügung;
* über die bisher rein militärisch genutzten Lufträume konnte der zivile Flugverkehr besser verfügen;
* die Inbetriebnahme neuer technischer Systeme, deren Beschaffung von der BFS eingeleitet worden war, führte zu Kapazitätssteigerungen.

Die laufenden Kosten der DFS werden zu 100 % über Gebühren gedeckt. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die DFS ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen. Etwaige erwirtschaftete Überschüsse müssen auch entsprechend den international geltenden Grundsätzen für die Erhebung der Flugsicherungsgebühren an die Kunden, d. h. die Luftraumnutzer zurückgezahlt werden.

Angestrebte Privatisierung


Im Jahr 2004 hat die Bundesregierung die Kapitalprivatisierung der DFS beschlossen; nur eine Sperrminorität an Anteilen sollten im Bundeseigentum verbleiben. Neben der Tatsache, dass es sich bei der Flugsicherung um hoheitliche Aufgaben mit sonderpolizeilichem Charakter handelt, ist der Umstand, dass die DFS die überörtlichen militärischen Flugsicherungsdienste vorhält, von verteidigungspolitischer Bedeutung. Interessiert am Erwerb von Anteilen zeigten sich neben anderen die Fraport und die Lufthansa, was aber die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Arbeit der DFS bedeuten würde.

Am 24. Oktober 2006 hat Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz, das die Kapitalprivatisierung ermöglichen sollte, wegen der hoheitlichen Aufgabenstellung und des sonderpolizeilichen Charakters der Flugsicherung seine Unterschrift verweigert und dieses so mit seinem Veto zurückgewiesen. Der Bundespräsident begründet seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei, weil

* dort eine bundeseigene Verwaltung bestimmt war (Art. 87d Abs. 1 Satz 1);
* es ausreichende Steuerungs- und Kontrollrechte fordert;
* die Hauptbetriebsstätte der Flugsicherung nach Ablauf von 20 Jahren ins Ausland verlagert werden kann.

Die Flugverkehrskontrolle an den anderen Flughäfen in Deutschland mit Tower (sog. Regionalflughäfen) wird nicht von der DFS, sondern von einzeln beliehenen Fluglotsen erbracht, die im Dienst einer zertifizierten Flugsicherungsorganisation stehen. Die DFS hat diese Aufgaben durch die Gründung der The Tower Company GmbH am 20. Dezember 2005 in eine eigenständige Gesellschaft überführt.[1]. Die The Tower Company GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und hat Ihren Sitz in Langen/Hessen. Sie ist an den Flughäfen Dortmund (EDLW), Paderborn/Lippstadt (EDLP), Hahn (EDFH), Altenburg-Nobitz (EDAC), Karlsruhe/Baden (EDSB), Memmingen (EDJA) und Niederrhein/Weeze (EDLV) tätig.

Gebühren


Die DFS hat sich über Flugsicherungsgebühren kostendeckend zu finanzieren. Erhoben werden Streckengebühren (Einziehung durch Eurocontrol für die 37 am Eurocontrol-Gebührensystem teilnehmenden Mitgliedstaaten; Eurocontrol führt den deutschen Anteil an die DFS ab) und An- und Abfluggebühren (Festlegung durch das BMVBS mittels Rechtsverordnung und Einziehung unmittelbar durch die DFS).

Literatur


* Andreas Fecker: Fluglotsen, GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4
* Peter Bachmann: Flugsicherung in Deutschland, Motorbuch Verlag, Stuttgart, ISBN 3-613-02521-3
* Bundestagsdrucksache 16/3262 vom 23. Oktober 2006

Einzelnachweise


1. ↑ Pressemitteilung

Weblinks


* Offizielle Website der DFS
* Podcast zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der DFS




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