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Es gibt Namen, die manchmal zu einer Last werden: Ob Klohocker oder Planarsch – da braucht es schon ein gutes Selbstbewusstsein. In solchen Fällen kann das Standesamt weiterhelfen, das bei Änderungen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Ruth Sonntag hat täglich mit Namen zu tun. Bei der Standesbeamtin melden sich aber nur selten Leute, die anders heißen wollen. Dabei handelt es sich um sogenannte behördliche Namensänderungen, die sich von familienrechtlichen Änderungen wie etwa durch Hochzeiten, Scheidungen oder den Tod eines Partners abheben. Ruth Sonntag sagt dazu: „Es sind vor allem Menschen, die mit ihrem jetzigen Namen massive Probleme haben.“ Die Hürden für eine neue Anrede seien allerdings sehr hoch.Der Gesetzgeber spricht von „wichtigen Gründen“, die vorliegen müssen. Nur wer nachweislich unter seinem Namen leidet, hat eine Chance. Mitunter ist ein schriftlicher Nachweis der psychischen Belastung nötig. Das Standesamt in Langen entscheidet allein über die Änderung von Vornamen. Für einen Wechsel des Nachnamens, der im öffentlichen Interesse als gewichtiger gilt, machen die Langener aber die Vorarbeiten. Am Ende entscheidet die Namensänderungsbehörde des Kreises Offenbach, die in Dietzenbach ihren Sitz hat. Ein typischer Fall im Rathaus war etwa das Mädchen „Kärolein“, das mit der Schreibweise seines Vornamens nicht zurechtkam. Sie erhielt ohne Probleme einen neuen. Anders sieht es bei minimalen Änderungen aus. Da sei das deutsche Namensrecht streng, sagt Ruth Sonntag: „Wechsel von Sophie zu Sofie oder Stefan zu Stephan lehnen wir grundsätzlich ab.“
Die rechtliche Messlatte bei Nachnamen ist das „schutzwürdige Interesse des Antragstellers“. Es kann bei Anreden bestehen, die an arge Schimpfwörter erinnern. Aber nicht allein die Bedeutung eines Namens muss der Grund für den Änderungswunsch sein. Den Ausschlag kann auch ein Verbrechen geben. Etwa, wenn der Name eines Opfers an die Öffentlichkeit gelangt ist. Oder wenn ein Familienname mit einem Täter in Verbindung gebracht wird und die restliche Familie darunter massiv leidet. Eine Ausnahme besteht für Sammelnamen wie Müller und Meier. Personen, die so heißen, können damit rechnen, dass ihr Name relativ einfach geändert werden kann. Grund ist die potenzielle Verwechslungsgefahr.
Für Ruth Sonntag sind die Änderungen keine Routineaufgaben: „Hinter jedem einzelnen Fall steckt ein großer Aufwand.“ Sie muss zum Beispiel bei der Polizei wegen vorliegender Straftaten anfragen, im Schuldnerverzeichnis recherchieren und das Führungszeugnis überprüfen. Denn eines darf nicht geschehen: Dass die Namensänderung eine kriminelle Tat verschleiert oder jemandem dient, unterzutauchen. Die Änderung des Familiennamens kann bis zu gut 1.000 Euro kosten, eine Vornamensänderung bis zu rund 250 Euro.
Eine große Ausnahme bei behördlichen Namensänderungen sind Migranten. Sie fallen unter die Namensänderungsregel im Bürgerlichen Gesetzbuch. So dürfen sich zum Beispiel aus China stammende Bürger einen deutschen Vornamen aussuchen, wenn ihr bestehender zu unverständlich für hiesige Ohren ist. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die deutschsprachige Form eines Vor- oder Familiennamens anzunehmen. In den vergangenen Jahren haben auch zahlreiche Spätaussiedler von einer ähnlichen Regelung Gebrauch gemacht.
Auskünfte zum Ablauf einer Namensänderung gibt es beim Standesamt Langen unter der Telefonnummer 203-374. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Amtes unter www.standesamt-langen.de.
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