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Kleingewerbe statt Gewerberiegel im Langener Norden
Magistrat will Bebauungsplan ändern

Im Langener Norden will der Magistrat ein kleinteiliges Gewerbegebiet etablieren. „Unsere Wirtschaftsförderung verzeichnet in diesem Segment eine nicht unbedeutende Nachfrage“, sagte Bürgermeister Frieder Gebhardt. Allerdings muss dazu der Bebauungsplan geändert werden. Das hat der Magistrat jetzt auf den Weg gebracht. Bisher war eine durchgängige vier- bis fünfgeschossige Bebauung vorgesehen. Der Gewerberiegel sollte das Wohngebiet südlich der Elisabeth-Selbert-Allee vor dem Lärm der Nordumgehung schützen. Für diese Form der Bebauung gibt es auf dem Immobilienmarkt aber keine Nachfrage.

Der Magistrat will nun das 3,7 Hektar umfassende Areal zwischen der Hans-Kreiling-Allee und dem künftigen Aranda-de-Duero-Platz für Gewerbeklein- und Kleinstflächen in einer Größenordnung von 500 bis 3000 Quadratmetern ausweisen. Dort könnten sich dann Bürodienstleister und Handwerksbetriebe ansiedeln. „Sie haben anderswo in der Stadt kaum Chancen unterzukommen“, erklärte Gebhardt. Die von privater Seite angebotenen Flächen seien für sie in der Regel ungeeignet. „Da die Stadt selber im Besitz der Grundstücke an der Nordumgehung ist, können wir sie zielgerichtet für diese Klientel entwickeln, damit den Wirtschaftsstandort Langen stärken und neue Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen.“

Kein Platz mehr wäre hingegen für die ursprünglich vorgesehene Sportfläche an der Hans-Kreiling-Allee und auch für die Kinder- und Jugendfarm, die sich vor vier Jahren an der Elisabeth-Selbert-Allee angesiedelt hat. Ihre Existenz dort war allerdings von vornherein als „Zwischennutzung“ befristet, wie Gebhardt erklärte. Er machte deutlich, dass die neuen Pläne erst dann umgesetzt würden, wenn ein Ersatzgrundstück für die Juki-Farm gefunden ist. Denn die von einem Verein betriebene Einrichtung leiste einen wichtigen Beitrag zur Kinder und Jugendarbeit in Langen, der unbedingt erhalten werden müsse.

Ändern will der Magistrat den Bebauungsplan auch für das Wohngebiet südlich der Elisabeth-Selbert-Allee. Zwar soll es weiterhin Geschosswohnungsbau geben, aber mit weniger starren Regeln. Das heißt, Bauherren müssen sich weder an eine zwingende Anzahl von Vollgeschossen noch an eine geschlossene Bauweise halten und können flexibler agieren. Zudem soll die Vorschrift für Tiefgaragen entfallen. „Mit alldem“, ist sich Gebhardt sicher, „können wir die Wohnbebauung im Langener Norden ankurbeln“.

Erforderlich sei allerdings noch ein Lärmgutachten mit Aussagen über den Schallschutz. Eine mehrere Meter hohe Wand an der Nordumgehung als Ersatz für den Gewerberiegel hält Gebhardt für unrealistisch. Der Lärmschutz könne vielmehr durch die Bauweise (Terrasse und Balkon zur ruhigen Südseite) und durch entsprechende Türen und Fenster geregelt werden.

Mit der Änderung des Bebauungsplans befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr am Mittwoch, 28. September, 20 Uhr, im Rathaus. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber am 27. Oktober.




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