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| Haushaltsrede des Bürgermeisters der Stadt Langen anlässlich der Einbringung des Nachtragshaushaltes 2011 und des Haushaltsplanes 2012 am 1. September 2011 |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
„Wenn es eine Chance zum Umdenken gibt, dann gibt es auch eine Chance zum Umdenken in der Krise“, sagte der Publizist Richard David Precht vor einiger Zeit im ARD Presseclub.
Die Hinterlassenschaften der Finanzkrise aus 2008 und der folgenden Rezession sind in unserem Haushalt immer noch überdeutlich vorhanden, und schon droht die nächste Finanzkrise mit noch weitaus größerem Unheilpotenzial, denn jetzt sind es keine notleidenden Immobilienfonds mehr, die ihre zerstörerischen Kreise ziehen, es sind ganze Volkswirtschaften, die sich in einer ungeheuren Schuldenkrise mit unbekanntem, aber wahrscheinlich ungutem Ausgang befinden. Auch wenn Frau Bundeskanzlerin Merkel nicht müde wird zu beteuern, dass nichts auf eine Rezession hindeutet, so zeigen doch wesentliche Konjunkturbarometer nach Steigerung zumindest Stillstand an, und die Börsen spielen aus Rezessionsangst verrückt.
Bundesweit betrachtet steigt zwar das Steueraufkommen, teilweise sogar deutlich, aber in Hessen stagniert die Einkommensteuer und daher auch der Anteil der Gemeinden hieran; und das Gewerbesteueraufkommen in Langen zeigt weiterhin kein Wachstum, im Gegenteil: durch Vorauszahlungsanpassungen im laufenden Jahr bei zwei Firmen sind uns fast 9 Mio. Euro verloren gegangen, so dass wir mit dem Nachtrag den Haushaltsansatz auf 15 Mio. Euro anpassen müssen. Von 38 Mio. im Jahr 2008 auf 15 Mio. Euro, das ist eine dramatische Talfahrt, deren Folgen nicht beliebig kompensierbar sind.
Die Aufstellung eines Haushaltplanes, der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen einigermaßen im Gleichgewicht hält, ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht möglich, und diese Rahmenbedingungen werden auch noch deutlich verschärft, worauf ich noch zurückkommen werde.
Das im Dezember beschlossene Haushaltssicherungskonzept für das laufende Jahr mit seinen massiven Einsparungen vor allem im Bereich des Sports und der sozialen und kulturellen Infrastruktur einerseits und den teils kräftigen Erhöhungen bei der Grundsteuer, der Hundesteuer, den Kita-Gebühren und beim Erschließungsbeitrag andererseits gilt auch im folgenden Jahr weiter. Die in diesem Haushaltssicherungskonzept geforderte Leistungsprüfung mit Angabe aller relevanten Auswirkungen ist erfolgt und liegt Ihnen vor.
Das geforderte und noch vorzulegende Haushaltssicherungskonzept 2012 kann darüber hinaus wohl nicht mehr viel Neues umfassen, zumindest wenn man unsere Stadt nicht kaputtsparen und jeglicher Attraktivität berauben oder die Abgabenlast in Schwindel erregende Höhen treiben will.
Wir sollten deshalb aber nicht resignieren oder gar kapitulieren! Mehr noch als im zurückliegenden Jahr müssen alle politischen Kräfte an einem Strick ziehen – alle am gleichen Ende! Mehr Unabhängigkeit von Gewerbesteuerschwankungen und eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung wären wünschenswert. Das aber liegt nicht in unserer Zuständigkeit und wirklich brauchbare Vorschläge sind längst noch nicht erkennbar. Synergien aus der Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden werden seit Jahren geprüft und umgesetzt, soweit sinnvoll und rechtlich zulässig.
Wenn wir wettbewerbsfähig bleiben wollen, sowohl im Hinblick auf steuerstarke Unternehmen als auch auf neue Einwohner mit einem gewissen Einkommensteuerpotenzial, so müssen wir unsere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Infrastruktur erhalten und ausbauen und dürfen hier keine zerstörerischen Aktivitäten entfalten. Ein Kahlschlag, wie er mancherorts diskutiert wird, beseitigt das Defizit nicht, er führt lediglich zu einer weiteren Erosion dort, wo wir Zuwachs benötigen, vor allem im Gewerbe. Daher ist unsere Anstrengung mit höchster Priorität auf die Entwicklung attraktiver Gewerbeflächen zu richten, damit wir uns das Geld dort wiederholen können, wo es uns verloren gegangen ist - auch wenn dies einen langen Atem erfordert.
Meine Damen und Herren,
bevor ich auf die vorliegenden Haushaltspläne eingehe, lassen Sie mich noch einen Blick auf den Abschluss 2010 werfen. Geplant war das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt mit einem Defizit von 15,1 Mio. Euro; abschließen werden wir voraussichtlich mit einem Minus von 11,4 Mio. Euro. Auch wenn hier der eine oder andere außerordentliche Vorgang enthalten ist, so zeigt dies doch den ungebrochenen Willen der Verwaltung, beim Vollzug des Haushaltsplanes so sparsam und wirtschaftlich wie nur möglich vorzugehen, um das Defizit auf den wirklich unumgänglichen Betrag zu begrenzen.
Mit dem vorliegenden Nachtrag für das laufende Haushaltsjahr nehmen wir die erforderlichen Anpassungen an die tatsächliche Entwicklung vor, und dazu gehört nun leider auch die Reduzierung des Ansatzes der Gewerbesteuer von 20 auf 15 Mio. Euro, parallel dazu natürlich auch die Reduzierung des korrespondierenden Umlageaufwandes.
Zu Beginn des Jahres hatten wir noch die Hoffnung, dass die sich verbessernde konjunkturelle Entwicklung auch in Langen ihre Wirkung entfaltet. Bereits nach dem 1. Quartal war der - sehr niedrig geplante - Gewerbesteueransatz von 20 Mio. Euro erreicht und wurde mit knapp 23 Mio. Euro sogar deutlich übertroffen. Die Vorauszahlungsreduzierungen bei zwei Langener Unternehmen im Gesamtbetrag von rd. 9 Mio. Euro Anfang des 2. Quartals haben die Situation aber wieder deutlich verschlechtert. Es muss leider davon ausgegangen werden, dass diese Vorauszahlungsanpassungen dauerhaft sind und sich unser Gewerbesteueraufkommen für die nächsten Jahre im Bereich zwischen 15 und 20 Mio. Euro einpendeln wird.
Gleichwohl muss das prognostizierte Defizit mit dem vorliegenden Nachtrag nur um 0,6 auf 15,9 Mio. Euro ausgeweitet werden. Der Grund liegt zum einen in der entsprechend reduzierten Umlagebelastung, d. h. der Netto-Verlust aus der Ansatzreduzierung beläuft sich „nur“ auf 2,2 Mio. Euro. Zum anderen wirkt sich die heute Abend auch zum Beschluss anstehende veränderte Verlustübernahmeerklärung gegenüber der Beteiligungsmanagement Langen GmbH aus, durch die ein geringerer Verlustausgleich für den Betrieb der Stadthalle bewirkt wird, in 2011 eine Million und ab 2012 jährlich 0,4 Mio. Euro.
Positiv ist anzumerken, dass mit dem Nachtrag die Kreditaufnahme für Investitionen auf „Null“ festgesetzt werden kann, da wir durch erhebliche Mehreinzahlungen beim Grundstücksverkauf ein Plus beim Saldo aus Investitionstätigkeit verzeichnen werden.
Mit dem Nachtragsstellenplan müssen wir auf eine Veränderung im Beamtenrecht reagieren, die uns vorgibt, für unsere Nachwuchskräfte im Beamtenverhältnis sofort eine Planstelle zur Verfügung zu stellen und nicht wie seither erst zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung. Die Bereitstellung von drei undotierten Stellen ist aber nur ein formaler Akt und kostet nichts zusätzlich.
Mit dem Nachtragsstellenplan werden wir aber auch auf die Arbeitsmarktsituation bei den Erzieherinnen und Erziehern zu reagieren haben. Nahezu alle Städte und Gemeinden im weiten Umkreis, mit den wir um die wenigen Fachkräfte konkurrieren, die am Markt sind, haben die Vergütung von Entgeltgruppe S6 auf S8 angehoben Das lässt sich tarifrechtlich auch durchaus darstellen und rechtfertigen. Wenn wir überhaupt noch eine Chance auf Besetzung unserer freien Stellen in den Kitas mit entsprechend qualifiziertem Fachpersonal haben wollen, müssen wir diese Anhebung mitgehen. Das kostet uns pro Jahr rd. 250.000 Euro, was der Personaletat für das laufende Jahr im Übrigen ohne Korrekturen zulässt, weil die Anhebung erst zum Oktober dieses Jahres vollzogen werden soll.
Ich darf Sie bitten, wegen weiterer Einzelheiten zum Nachtrag das Ihnen vorliegende Planwerk einzusehen und leite damit zum Haushalt für das kommende Jahr über.
Meine Damen und Herren,
die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2011 weisen deutliche Steigerungen auch der kommunalrelevanten Steuern aus. Die regionalisierten Daten für Hessen verheißen einen kräftigen Anstieg der kommunalen Steuern bis zur Mitte des Jahrzehnts. Danach wären schon im Jahr 2013 die Einnahmen aus dem bisherigen Spitzenjahr 2008 übertrumpft.
Der Hessische Städtetag kommentiert diese Daten mit Rundschreiben vom 17.05.2011 mit folgenden Worten, ich zitiere: „Was bewegt Steuerschätzer zu unterstellen, für die Jahre 2011 und 2012 steige das BIP um jährlich 3,5 Prozent und dann in der Folge von 2013 bis 2015 jährlich um 3 Prozent? Diese Daten stecken in der bundesweiten Steuerschätzung und somit auch in den regionalisierten Daten für Hessen. Man darf sich auf die Fachleute grundsätzlich zwar verlassen. Zurückhaltendem Kämmererdenken entspräche es aber nicht, den kommunalen Haushalt darauf aufzubauen, dass bis Mitte des Jahrzehnts das Bruttoinlandsprodukt um mehr als fünfzehn Prozent steigt. Und nicht zuletzt: Diese Schätzungen gehen einher mit einer volkswirtschaftlichen Steuerquote, die in den Jahren 2010 bis 2015 kontinuierlich von 21,23 Prozent auf 22,30 Prozent steigt. Man muss kein Steuerertragspessimist sein um zu erwarten, dass solche Zahlen spätestens zur Bundestagswahl 2013 alle Couleur dazu bringen, Steuersenkungen oder andere Wohltaten zu versprechen.“ Ende des Zitates
Meine Damen und Herren, die aktuelle Steuersenkungsdebatte zeigt, dass sich diese Erwartung noch viel früher (als im Zitat genannt) erfüllt hat.
Für die Planung der Steuererträge 2012 und im Finanzplanungszeitraum 2013 - 2015 wurden zwar die Daten aus der regionalisierten Steuerschätzung übernommen, eine Beseitigung unseres Fehlbedarfes konnte dadurch aber nicht herbeigeführt werden, allenfalls eine moderate Verringerung. So sinkt der Fehlbedarf 2012 gegenüber dem laufenden Jahr um rd. 1,9 auf 14 Mio. Euro und verharrt bis 2015 mit leichten Schwankungen auf diesem Niveau. Trotz strikter Spardisziplin bei der Aufstellung des Entwurfes zum Haushalt 2012 ist es nach diesen Rahmenbedingungen völlig ausgeschlossen, dass das ordentliche Ergebnis auch nur in die Nähe eines Ausgleiches rückt.
Der Ergebnishaushalt 2012 stellt sich weitestgehend als Wiederholungshaushalt zu 2011 dar. Selbst im Bereich der Personalaufwendungen wurde trotz sich abzeichnender Tarifbewegung nahezu Stagnation eingeplant.
Es wurde zunächst darauf verzichtet, Erhöhungen von Steuern und Gebühren vorzusehen. Es bleibt aber dem noch zu beschließenden Haushaltssicherungskonzept vorbehalten, solche umzusetzen.
Aufgrund der massiv zurückgegangenen Gewerbesteuereinzahlungen wird die Schlüsselzuweisung deutlich steigen, von 705.000 Euro in 2011 auf voraussichtlich 2,9 Mio. Euro in 2012. Allerdings fließt auch die Schlüsselzuweisung in die Kreisumlagegrundlagen ein, so dass sich dieser Betrag in Höhe des Kreisumlagehebesatzes an den Kreis Offenbach weiterleitet. Auf den Kommunalen Finanzausgleich insgesamt werde ich gleich noch näher eingehen.
Der Stellenplan 2012 wird gegenüber 2011 um vier neue Stellen erweitert, deren Notwendigkeit in den vorliegenden Erläuterungen aufgezeigt wird. Gleichzeitig erfolgt eine Reduzierung um eine Stelle, was im Haushaltssicherungskonzept 2011 im Zusammenhang mit dem Wegfall der Rentenberatung bereits angekündigt wurde.
Der Finanzhaushalt ist auf die unabdingbaren Investitionen reduziert. Von den investiven Auszahlungen im Gesamtbetrag von 4,4 Mio. Euro entfallen 1 Million Euro auf die Kreisel Berliner Allee/Mörfelder Landstraße, 900.000 Euro auf Investitionen im Grundstücksbereich, 700.000 Euro auf die Stadtumbauprojekte „Stadtmitte“ und „Gewerbe“ sowie jeweils 400.0000 Euro auf den Straßenbau im Bpl. 18 und Investitionen im IT-Bereich.
Der nicht anderweitig gedeckte Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 3,3 Mio. Euro soll durch eine Kreditaufnahme finanziert werden. Dieser Kreditbedarf kann ggf. deutlich reduziert werden, wenn es gelingt, bereits in 2012 Grundstücke im Bereich des Bpl. 13 A zu veräußern, was vom Fortschritt der Erschließung abhängt.
Wenn die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht ausreichen, um die laufenden Auszahlungen einschließlich der ordentlichen Tilgung zu decken, besteht Bedarf an Kassenkrediten. Die derzeitige Kassenkreditermächtigung von 30 Mio. Euro wird nach unseren Berechnungen nicht bis zum Ende des Jahres 2012 ausreichen. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, muss sie daher um 10 auf dann 40 Mio. Euro erhöht werden.
Gestatten Sie mir hierzu noch eine Anmerkung: Die Höhe des Kassenkreditbedarfes ist nicht die Ursache unserer Finanzprobleme, sondern das letzte und am wenigsten beeinflussbare Glied in der Wirkungskette. Wer Kassenkreditaufnahmen reduzieren oder gar verhindern will, kann das nicht an deren betragsmäßiger Festsetzung tun, sondern muss an der Finanzausstattung der Gemeinde ansetzen, d.h. an den Aufwendungen für die Leistungserstellung und an den Erträgen für deren Inanspruchnahme. Ich sage das durchaus mit Blick auf die Diskussion im letzten Jahr zu diesem Thema. Ich sage das aber auch mit Blick auf die Landesregierung, die vorhat, die Kassenkreditermächtigung einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung zu unterwerfen - auch darauf komme ich noch zurück.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich damit die Wiedergabe der Zahlen abschließen, die Sie im vorliegenden Planwerk in allen Details vorfinden. Ich möchte im Zuge dieser Einbringung noch etwas näher auf den kommunalen Finanzausgleich und weitere durch das Land gegebene Rahmenbedingungen eingehen.
Auch in 2012 wird das Land Hessen dem Kommunalen Finanzausgleich rd. 360 Mio. Euro entziehen. Die Stadt Langen wird an diesem Entzug durch eine sog. Kompensationsumlage beteiligt, die unseren Haushalt 2011 mit 523.000 Euro zusätzlich belastet hat.
Mit einer sog. Kompensationsumlage zahlen die kreisangehörigen Kommunen, um die Landkreise und kreisfreien Städte für die vom Hessischen Landtag beschlossene Streichung der Grunderwerbssteuerzuweisung zu entschädigen. Wir halten das für rechtswidrig, weil es dem Landesgesetzgeber verwehrt ist, eine Umlage einzuführen, mit der er sich der Finanzierung eigener Aufgaben entzieht. Zum zweiten halten wir für rechtswidrig, dass die Kompensationsumlage in die Kreisumlagegrundlage einbezogen wird. Deshalb beteiligen wir uns mit anderen Städten an einer Verfassungsklage gegen diese gesetzliche Regelung.
Auf die Schlüsselzuweisung und ihre Auswirkung bei der Kreis- und Schulumlage bin ich bereits eingegangen. Der Kreis- und Schulumlagehebesatz beträgt derzeit 57,5 %; der im Erlasswege als Obergrenze festgelegte Satz beträgt 58 %. Wir gehen davon aus, dass der Kreis Offenbach den Hebesatz im nächsten Jahr auf diesen Wert anheben wird.
Fraglich ist, ob das im Lichte geplanter Gesetzesänderungen ausreichen wird. Das Land beabsichtigt nämlich, die Landkreise ausdrücklich zur Erhebung der Kreisumlage zu verpflichten, wenn der Haushalt sonst nicht ausgeglichen werden kann und auch aufgelaufene Fehlbeträge aus früheren Haushaltsjahren über die Kreisumlage zu finanzieren. Auf der Basis seines Defizits in 2011 von 95 Mio. Euro müsste der Kreis Offenbach die Umlage mit einem Hebesatz von 85,5 % erheben, also mit 28 Punkten mehr als derzeit (ohne die Abdeckung der Fehlbeträge aus den Vorjahren). Wie das Land bei diesen Ausgangsdaten die 58-Punkte-Grenze halten will, ist mehr als schleierhaft. Wir müssen jedenfalls befürchten, dass wir, wenn nicht in 2012, dann im Jahr darauf, den Hebesatz bei deutlich über 58 Punkten sehen werden. Ein Punkt Kreisumlagehebesatz bedeutet für die Stadt Langen derzeit rd. 337.000 Euro, die eben für einen ausgeglichenen Kreishaushalt genannten 28 Punkte mehr würden folglich mit 9,4 Millionen zu Buche schlagen.
Lassen Sie uns den Gedanken eines den Aufwand vollständig deckenden Hebesatzes doch einmal an der Grundsteuer B durchspielen, denn warum soll den Gemeinden verwehrt sein, was den Kreisen vorgeschrieben wird: Um das aktuelle Defizit von 15,9 Mio. Euro zu decken, müsste der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 350 um 1.135 Punkte auf 1.485 Punkte angehoben, also mehr als vervierfacht werden. Und nimmt man die eben erwähnten 9,4 Mio. Euro dazu, die die Stadt Langen bei einer Aufwand deckenden Kreisumlage zusätzlich treffen würden, kämen noch einmal 670 Punkte dazu, und der Hebesatz der Grundsteuer B läge bei 2.155 Punkten, das ist annähernd das Sechsfache des heutigen Satzes.
Neben dem Kommunalen Finanzausgleich mit seinen Schwindel erregenden Dimensionen hat uns das Land ein weiteres Ärgernis bereitet, vom Betrag her weitaus weniger bedeutend, von der Sache her jedoch nicht: Ich meine das Auslaufen der Fehlbelegungsabgabe zum 30. Juni diesen Jahres aufgrund der Nichtverlängerung des entsprechenden Gesetzes. Über die sozialpolitische Sinnhaftigkeit der Fehlbelegungsabgabe ist viel geschrieben und noch mehr gesprochen worden. Das will ich hier gar nicht aufgreifen. Es geht vielmehr um den jährlichen Verlust von 250.000 Euro aus dem Wegfall dieser Abgabe. Das ist Geld, das uns fehlt; Geld, mit dem wir z. B. das kommunale Wohngeld finanzieren konnten.
Und noch ein zusätzliches Ärgernis: In jeder Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde finden wir die Auflage, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Welche Probleme eine solche Satzung bei ihrer Anwendung mit sich bringt, möchte ich hier nicht weiter ausführen - ich setze sie als bekannt voraus. Wir retten uns derzeit vor dem Vollzug der Auflage, indem wir erklären, keine straßenbeitragsfähigen Maßnahmen durchzuführen, was aber nur noch begrenzt durchzuhalten ist. Wir warten, wie viele andere Gemeinden in ähnlicher Lage auch, auf die angekündigte Einführung der so genannten „Wiederkehrenden Beiträge“ in das Kommunalabgabengesetz. Auf Landesebene tut sich da aber rein gar nichts. Man ist versucht zu glauben, dass ein Teil der Koalition die Einführung dieser Erhebungsform des Straßenbeitrages verhindern will. Ein Schelm, der vermutet, dass es die gleichen sind, die sich einer Verlängerung des Gesetzes über die Fehlbelegungsabgabe erfolgreich widersetzt haben.
Wir halten fest: Das Land entzieht den Kommunen permanent Geld und verweigert ihnen dringend benötigte Abgaben. Und dann geht es her und beklagt die Explosion der Kassenkredite und als Gegenmaßnahme dazu fällt ihm nichts anderes ein, als die Kassenkreditfestsetzung der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde zu unterwerfen. Meine Damen und Herren, das erinnert doch stark an den Brandstifter, der sich neben sein Werk stellt und mit Unschuldsmiene „Feuer, Feuer“ ruft.
Es ist schon dreist, wenn Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch den Entzug von 7 Mio. Euro Fördermittel für den ÖPNV (unter Berücksichtigung der ursprünglich vorgesehenen Ausweitung eigentlich 20 Mio. Euro!) mit der „von den hessischen Bürgern beschlossenen Schuldenbremse“ begründet – nachzulesen in der Langener Zeitung von heute. Spätestens bei der nächsten Preiserhöhung des RMV werden wir sehen, wer auch hier die Zeche zahlt.
Dazu passt dann auch wunderbar ins Bild, wenn der hessische Finanzminister Schäfer in einem Gastbeitrag der FR vom 9. August Kommunalpolitikern (damit sind auch Sie gemeint!) und kommunalen Spitzenverbänden empfiehlt, sich nicht auf das Klagen zu reduzieren, sondern die Konsolidierung als Herausforderung anzunehmen.
Da ist mir dann doch fast die Kaffeetasse aus der Hand gefallen, denn was machen wir denn seit Jahren? Wir konsolidieren, nachhaltig und wirksam! Klagen tun wir erst, seitdem unsere Konsolidierungserfolge nicht mehr uns zu Gute kommen, sondern nur noch dem Land und dem Kreis. Und dazu haben wir wohl alle Berechtigung, sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Schäfer! Da helfen (zumindest uns hier in Langen) auch keine Schönwettermeldungen von „Überwindung der Krise“ und einer Finanzausgleichsmasse „wie nie zuvor“. Wir glauben das alles erst, wenn davon auch etwas bei uns angekommen ist.
Meine Damen und Herren,
wir befinden uns in einem unglaublichen und nahezu unlösbaren Spannungsverhältnis:
Wir stehen einerseits vor der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung in der Größenordnung von 15 Mio. Euro.
Andererseits dürfen wir unsere Stadt nicht kaputt sparen. Wir müssen ihre Attraktivität als Wohn- und als Gewerbestandort erhalten und weiter ausbauen. Das geht nicht ohne eine intakte Infrastruktur, ein intaktes Vereinsleben, ein intaktes soziales und kulturelles Angebot, eine intakte Verwaltung.
Und nun kommt ein Weiteres hinzu: Die Anforderungen an die Leistungserbringung durch die Stadt nehmen ständig zu, egal ob die Leistung in ihre Zuständigkeit fällt oder nicht. Bestes und aktuellstes Beispiel: Die Forderungen nach einer Erweiterung der Schulkinderbetreuung.
In diesem Spannungsfeld werden Sie den Ihnen vorliegenden Haushalt beraten, ggf. modifizieren und letztlich beschließen. Denken wir gemeinsam im Sinne des eingangs genannten Zitats auch nach über die Chance zum Umdenken in der Krise. Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Beratungen zum Wohle unserer Stadt und aller in Langen lebenden Menschen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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